3. Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL) Die wirtschaftliche Landesversorgung bezweckt die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber begegnen kann. Die dazu notwendigen Vorkehrungen trifft das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und der kantonalen Zentralstelle. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist grundsätzlich Sache des Bundes. Der Bundesrat zieht die Kantone zur Mitarbeit heran. Das bedeutet, dass den Kantonen kein gesetzgeberischer Spielraum für materielle Massnahmen offen steht.