2 (3) Anfragen wurden abgelehnt, 1 wegen zu grossem Einkommen, 1 weitere Anfrage, weil die Bausumme mehr als Fr. 350'000.-- betrug. Ein Gesuchsteller zog seine Anfrage zurück. Am 20. November 2012 überprüfte ein Mitarbeiter des Bundesamts für Wohnungswesen den Umgang des Kantons mit jenen Wohnbausanierungsfällen alten Rechts (zugesichert bis spätestens Ende 2007) in Bezug auf das Rückerstattungswesen. In einem ersten Schritt wird das Meliorationsamt sämtliche Geschäfte in Bezug auf den Ablauf der 20-jährigen Rückerstattungspflicht überprüfen.