Laut Bundesgesetz über Geoinformation (SR 510.62) wird in den nächsten Jahren neben der AV, in der die privatrechtliche Situation festgehalten wird, ein Kataster über die öf- fentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) geschaffen werden. In diesem Kataster werden die wichtigsten bestehenden öffentlich-rechtlichen Beschränkungen pro Grundstück verbindlich zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. Eingeführt wird der ÖREB-Kataster in zwei Etappen. Bis 2015 werden acht Pilot- Kantone den Kataster aufbauen.