Grundlage dazu bildet die kantonale Umsetzungsplanung 2012-2015 und die anfangs 2012 mit dem Bund abgeschlossene vierjährige Programmvereinbarung der AV 2012-2015:  In Zukunft gilt es, die Nachführung und den Unterhalt der AV langfristig zu sichern und die AV entsprechend den Nutzungsbedürfnissen weiterzuentwickeln. Dazu werden periodische Nachführungen nötig sein.  Laut Bundesgesetz über Geoinformation (SR 510.62) wird in den nächsten Jahren neben der AV, in der die privatrechtliche Situation festgehalten wird, ein Kataster über die öf- fentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) geschaffen werden.