gen bleiben die Bezirke weiterhin für die Erneuerung der AV bis zu deren Abschluss kostenpflichtig. Davon betroffen sind noch die Bezirke Schlatt-Haslen und Gonten. 7. Anpassung der Rechtsgrundlagen Am 1. Juli 2008 ist das Geoinformationsgesetz des Bundes (SR 510.62) in Kraft getreten. Darin werden die Kantone verpflichtet, das Bundesrecht innert drei Jahren rechtlich umzusetzen. Dazu wurde 2010 das neue kantonale Geodatengesetz (GeoDG, GS 211.600) ausgearbeitet. Die Landsgemeinde 2011 hat nun das neue Geodatengesetz genehmigt. Mit der Inkraftsetzung des GeoDG per 1. Juli 2011 wurde das bisherige Vermessungsgesetz vom 24. April 1994 abgelöst.