Sollen die Bezirke gleich behandelt werden, ist es wichtig, dass die entsprechenden Gelder aus dem kantonalen NFA-Ausgleichsgefäss wiederum der AV zur Verfügung gestellt werden können. Ab dem Nachführungsjahr 2011 haben sich die Bezirke aufgrund der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme nicht mehr an den Kosten für die Nachführung der AV zu beteiligen. Die entsprechenden Beiträge entfallen und werden vom Kanton übernommen. Hinge- 192 - 212 Geschäftsbericht 2012