Mit jährlichen Gesamtaufwendungen von Fr. 450'000.- kann die definitive AV93- konforme Erneuerung der AV bis 2013 abgeschlossen werden. Danach geht es darum, die AV laufend und periodisch nachzuführen, den Unterhalt der AV langfristig zu sichern und die AV entsprechend den Nutzungsbedürfnissen weiterzuentwickeln. Bis zum Inkrafttreten der NFA-Gesetzgebung betrugen die Bundesabgeltungen an die Erneuerungen der AV im Kanton Appenzell I.Rh. durchschnittlich 52%. Darin waren Finanzkraftzuschläge (FKZ) enthalten. Mit Inkrafttreten der NFA entfallen diese FKZ und die Abgeltungen an die Erneuerungen der AV betragen künftig noch durchschnittlich zirka 32%.