Dabei wird zusammen mit der kantonalen Verwaltung schon bei der Eröffnung der Baugesuchsverfahren für geplante Gebäude eine Nummer vergeben, welche dann bei der Gebäudenachführung verwendet werden muss. Gleichzeitig wird zu diesem Zeitpunkt die neue Gebäudeadresse zugewiesen. Die projektierten Gebäude werden ebenfalls gemäss den Minimalanforderungen des Bundes erfasst. Dies geschieht innert Monatsfrist ab Erteilung der Baubewilligung auf Basis des mitgelieferten Situationsplans. Mit dieser Massnahme stehen die Gebäudegrundrisse schon frühzeitig für interessierte Benutzer (zum Beispiel Leitungsbetreiber, Planer von weiteren Bauten in der näheren Umgebung etc.) zur Verfügung.