Am 1. Januar 2012 trat die revidierte Natur- und Heimatschutzverordnung in Kraft. Die wesentlichsten Neuerungen waren die Auszahlung der Beiträge je zur Hälfte an den Grundeigentümer und an den Bewirtschafter sowie die einmalige Übernahme der gekürzten Bundesbeiträge durch den Kanton. Die Bundesbeiträge betrugen für die Berichtsperiode pauschal Fr. 270'000.-- (Fr. 290'000.--). 188 - 212 Geschäftsbericht 2012