Neben der Begutachtung aller Baugesuche ausserhalb der Bauzone hat die Fachstelle noch zahlreiche Berichte zu Themen des Naturschutzes für Bund und Kanton verfasst. Die Umsetzung der nationalen Objekte mit Verträgen, welche im Grundbuch angemerkt werden, konnte im Berichtsjahr wiederum fortgesetzt werden. Es wurde 1 (1) Vertrag zur Anmerkung im Grundbuch neu abgeschlossen. Diese Arbeiten müssen auch in Zukunft vorangetrieben werden. Ziel ist es, dass möglichst viele nationale Objekte mit einem Vertrag gesichert sind. Am 1. Januar 2012 trat die revidierte Natur- und Heimatschutzverordnung in Kraft.