Immer wieder stellt das Oberforstamt fest, dass dort, wo bewilligte Holzschläge an Landwirtschaftsland grenzen, die abgeholzte Waldfläche nicht mit einem Zaun geschützt wird. Viele Fälle lassen sich in einem Gespräch klären. Die uneinsichtigen Fälle werden der Staatsanwaltschaft zur Abklärung übergegen. 13. Forstgesetzgebung Die Umsetzung der neuen Forstgesetzgebung konnte ohne Probleme fortgesetzt werden.