Im zweiten Fall wurde vom Oberforstamt Anzeige gegen einen Deponiebetreiber eingereicht, welcher vermutlich eine unerlaubte Rodung begangen hatte. Im dritten Fall handelte es sich wieder um einen unerlaubten Holzschlag in unbekannter Höhe. Das Holz war bereits von einem Käufer abtransportiert worden. Die drei Fälle sind noch nicht abschliessend untersucht worden. 184 - 212 Geschäftsbericht 2012