12. Übertretungen Auch in der Berichtsperiode wurden Ablagerungen aller Art im Wald festgestellt. Vor allem betrifft dies unerlaubte Deponien von Grünabfällen im Wald. Dem Amt für Umweltschutz wurden diverse Fälle gemeldet. In der Berichtsperiode wurden 3 (3) mögliche Übertretungen der Waldgesetzgebung festgestellt. Diese Fälle wurden zur Abklärung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Im ersten Fall handelte es sich um einen unerlaubten Holzschlag im Umfange von rund 50 m3. Im zweiten Fall wurde vom Oberforstamt Anzeige gegen einen Deponiebetreiber eingereicht, welcher vermutlich eine unerlaubte Rodung begangen hatte.