7. Forsteinrichtung Mit den zuständigen Stellen des Bundes wurde die Schutzwaldausscheidung bereinigt. Es stellte sich dabei heraus, dass die Unterschiede hauptsächlich auf die unterschiedlich verwendeten Plangrundlagen zurückzuführen sind. Die kantonale Ausscheidung ist filigraner ausgefallen. Die Bereinigung wurde grösstenteils auf die kantonale Ausscheidung abgestützt. Seit dem 1. November 2008 sind im Kanton sämtliche Wälder zertifiziert, sofern sich der Waldeigentümer nicht schriftlich gegen eine Zertifizierung ausgesprochen hat.