6. Kontroll- und Strafwesen 12 (12) Wehrmänner mussten wegen Versäumnis der Schiesspflicht disziplinarisch bestraft werden. 4 (5) weitere Wehrmänner mussten aus anderen Gründen bestraft werden. Vier Wehrmänner konnten nachträglich von der Schiesspflicht dispensiert werden (Auslandaufenthalt, Arztzeugnis). Es ist 1 (1) Ausschreibung im Polizeianzeiger (System RIPOL) zur Aufenthaltsnachforschung zu verzeichnen; weiter wurden 3 (3) Auslandurlaube erteilt und 0 (3) Stellungnahmen zu Landrechtsgesuchen abgefasst.