4. Wehrpflichtentlassung Am 16. November 2012 wurden 61 Militärangehörige der Jahrgänge 1978-1982, welche ihre Dienstleistungspflicht erfüllt hatten, aus der Wehrpflicht entlassen, davon sieben Unteroffiziere sowie 54 Gefreite und Soldaten. Von 58 (60) bewaffneten Entlassenen haben 12 (13) Wehrmänner die Waffe zu Eigentum behalten (11 Stgw, 2 Pist). Es musste kein Antrag abgewiesen werden. Somit haben 20.7% der Waffenträger die Waffe behalten, womit der Kanton Appenzell I.Rh. die Statistik in den Ostschweizer Kantonen deutlich anführt, vor den Kantonen Schaffhausen mit 15.9% und Appenzell A.Rh. mit 15.4%.