Vom Rechtsmittel der Einsprache gegen den Strafbefehl wurde in 32 (16) Fällen Gebrauch gemacht. Zudem waren aus dem Vorjahr noch 11 (18) Fälle pendent. 17 (10) Einsprachen wurden bereits vor der Weiterleitung an das Gericht zurückgezogen. 5 (9) Fälle wurden an das zuständige Gericht weitergeleitet. Von der Staatsanwaltschaft wurden 3 (3) Fälle eingestellt. Revisionsentscheide wurde 1 (1) erlassen. 17 (11) Einsprachefälle sind noch pendent.