Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 2  Führen eines Motorfahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand infolge Konsums von Alkohol (qualifizierte Blutalkoholkonzentration) 2  Nicht Beherrschen des Fahrzeugs 1  Nicht Beherrschen des Fahrzeugs zufolge nicht angepasster Geschwindigkeit an die gegebenen Strassenverhältnisse 2  Missachtung der Abgaswartungspflicht 1 