Aufgrund der Praxis der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh., einem Antrag auf ein abgekürztes Verfahren erst dann zuzustimmen, wenn die der beschuldigten Person vorgeworfenen Sachverhalte hinreichend abgeklärt sind, bringt das abgekürzte Verfahren vor allem einen beschleunigten Verfahrensabschluss, nicht jedoch ein bedeutend einfacheres oder schnelleres Strafverfahren mit sich. In den beiden ersten abgekürzten Verfahren, die der Staatsanwalt an das Bezirksgericht überwiesen hat, wurden die Urteile in den Anklageschriften des Staatsanwalts vom Bezirksgericht bestätigt und zum rechtskräftigen Urteil erhoben.