Wenn alle Parteien einverstanden sind, wird die Anklageschrift vom Staatsanwalt an das Gericht übermittelt. Das Gericht entscheidet im Gerichtsverfahren darüber, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens zulässig ist, die Anklageschrift mit den Akten und dem Ergebnis der Hauptverhandlung übereinstimmt sowie, ob die beantragten Sanktionen angemessen sind. Es führt somit kein vollständiges Gerichtsverfahren mehr durch. Sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird das in der Anklageschrift enthaltene Urteil vom Bezirksgericht zum rechtskräftigen Urteil erhoben. Aufgrund der Praxis der Staatsanwaltschaft Appenzell