Spricht er sich dagegen aus, wird das Verfahren in gewohnter Form weitergeführt, stimmt er zu, beginnt das abgekürzte Verfahren. Die Privatklägerschaft kann in der Folge Zivilansprüche und Entschädigungsforderungen anmelden. Im Anschluss daran erarbeitet der Staatsanwalt eine Anklageschrift. In der Anklageschrift ist auch das Urteil mit Strafmass und der Entscheid über die Zivilforderungen enthalten. Dieser Anklageschrift müssen sowohl die beschuldigte Person als auch die Privatklägerschaft zustimmen. Wenn alle Parteien einverstanden sind, wird die Anklageschrift vom Staatsanwalt an das Gericht übermittelt.