Dieser Mehraufwand hat in verschiedenen Kantonen dazu geführt, dass bei den Staatsanwaltschaften zusätzliche Stellen geschaffen werden mussten. Dies ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. nicht geplant. Erste Erfahrungen konnten die Staatsanwaltschaft und die Gerichte 2012 mit Verfahren im sogenannten abgekürzten Verfahren machen. Dabei geht um Folgendes: Eine beschuldigte Person kann beantragen, dass das Strafverfahren in einem, in der Strafprozessordnung definierten, abgekürzten Verfahren abgeschlossen wird.