Im Kanton Appenzell I.Rh. ist die Datensperre gleich wie im Bundesgesetz über den Datenschutz geregelt und setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus. Andere Kantone lassen die Datensperre voraussetzungslos zu, was aber ebenfalls wieder Ausnahmen für die Mitteilung von Daten erfordert. Verschiedene Anfragen werden telefonisch oder per E-Mail gestellt und möglichst rasch und unkompliziert beantwortet. Dazu gehören auch Anfragen, welche den privatrechtlichen Datenschutz betreffen. Für diese ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zuständig. Dieser beantwortet diese Anfragen mangels personeller Kapazitäten nicht.