Diese Zweckentfremdung erscheint unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes problematisch: Nach Angaben der zentralen Ausgleichskasse (ZAS) sind rund 20 Mio. AHVN13 vergeben, wobei die ZAS selbst davon ausgeht, dass zirka 200'000 Personen mehr als eine AHVN13 zugeteilt erhalten haben und einzelne AHVN13 mehr als einer Person zugeteilt wurden. Innerhalb der Sozialversicherung mag diese Fehlerzahl vertretbar sein, in anderen Bereichen sollte die AHVN13 nicht verwendet werden, erst recht nicht als einziger Personenidentifikator. In der Beratungstätigkeit hat die Datensperre den Datenschutz gleich mehrfach beschäftigt. Im Kanton Appenzell