Die gesetzliche Bestimmung, wonach Einstellungen von Mitarbeitenden im Bürgerheim durch die Standeskommission genehmigt werden müssen, macht - zusammen mit den kurzen Kündigungsfristen - eine zeitgerechte Besetzung vakanter Stellen beinahe unmöglich. Die im letzten Jahr eingeführten Neuerungen (Dienst-/Arbeitszeiten, Medikamentenabgabe) haben sich bewährt. Eine Analyse der nächtlichen Tätigkeiten hatte aufgezeigt, dass der praktizierte Nachtpikett (Schlafpikett) aufgrund der immer höheren Nachfrage nach Betreuung nicht mehr adäquat ist. Zusammen mit der Pflege wurde ein der Situation angepasster Nachtdienst (Arbeitszeit) eingeführt.