Im Durchschnitt mussten über das ganze Jahr hinweg zirka 1.2 Stellen in der Pflege und Betreuung über Mitarbeitende eines externen Personalverleihs gesichert werden. Grund dafür waren eine bewilligte Aufstockung des Stellenetats um 50% sowie die Langzeitabsenz der Pflegeleitung. Ein Mangel an Pflegefachpersonal auf dem Arbeitsplatz machte den Einsatz von temporären Mitarbeitenden notwendig. Die gesetzliche Bestimmung, wonach Einstellungen von Mitarbeitenden im Bürgerheim durch die Standeskommission genehmigt werden müssen, macht - zusammen mit den kurzen Kündigungsfristen - eine zeitgerechte Besetzung vakanter Stellen beinahe unmöglich.