2456 Behinderteninstitutionen Die Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG und des Kantons Zürich wird in den wesentlichen Bereichen der Planung und Finanzierung von stationären Einrichtungen weitergeführt. Der Kanton Appenzell I.Rh. berücksichtigt bei der Umsetzung der Leistungsvereinbarung mit der Werkstätte und dem Wohnheim Steig die interkantonalen Vorgaben, welche ein einfaches und transparentes Finanzierungssystem sowie die Grundsätze für eine einheitliche Qualitätspolitik beinhalten. Die Umstellung vom bisherigen Defizit-Finanzierungssystem hin zu Tagespauschalen hat sich in einigen Kantonen verzögert, so auch im Kanton I.Rh. Der Kanton Appenzell