auf ihre Aufgaben vorbereitet und während des Einsatzes begleitet. Die Jugendlichen haben sich freiwillig und mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten für die Alkohol-Testkäufe zur Verfügung gestellt. Das Alter der Testkäufer lag deutlich unter der gesetzlichen Grenze von 16 Jahren. Das durchaus erfreuliche Ergebnis vom Jahr 2011 konnte leider nicht ganz erreicht werden. Von den acht getesteten Verkaufsstellen hat sich das Verkaufspersonal an drei Abgabestellen nicht an die Jugendschutzbestimmungen gehalten und illegal Alkohol an die Jugendlichen verkauft.