Diese Erhöhung ist weitgehend auf einmalige Nachrechnungen anlässlich der definitiven Veranlagung zurückzuführen. Für offene Steuerforderungen, die trotz Mahnungen nicht beglichen wurden, mussten folgende Begehren gestellt werden: 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 Betreibungsbegehren 277 305 260 334 247 237 334 310 Fortsetzungsbegehren 118 135 119 176 136 138 114 205 Verwertungsbegehren 0 1 1 0 0 0 0 2