ren Steuerverwaltungen in der Schweiz und insbesondere mit den Ausgleichskassen. Künftig sollen die für die AHV massgebenden Einkünfte den Ausgleichskassen elektronisch gemeldet werden können, was zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen soll. 1.2. Weiterbildung Die mit Veranlagungsarbeiten betrauten Mitarbeitenden hatten die Möglichkeit, an verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) teilzunehmen. Im Weiteren wurden verschiedene interne Informationsanlässe durchgeführt. Auch in diesem Bereich ist eine Zusammenarbeit mit dem kantonalen Steueramt St.Gallen geplant.