2280 Freizeit, Jugendarbeit (Kinder- und Jugendkommission) Die frühere "Aktion Freizeitgestaltung" wurde mit dem neuen Standeskommissionsbeschluss über die Förderung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in die Verantwortung der Kinder- und Jugendkommission (JuKo) übertragen. Die JuKo ist ein 11-köpfiges Gremium, in welchem das Erziehungsdepartement, die Bezirke, die Schul- sowie Kirchgemeinden, die Jugendkommission des äusseren Landesteils, die Eltern, die Schüler der Oberstufen und die Lehrlinge mit je einer Delegation vertreten sind.