2. Fachkommission Denkmalpflege Per Januar 2012 ist zwischen dem Bund und dem Kanton Appenzell I.Rh. die neue Vereinbarung betreffend Programmziele und deren Finanzierung im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in Kraft getreten. Dank dieser Vereinbarung können nun auch Objekte und Baumassnahmen mit Bundesmitteln unterstützt werden, die dem Erhalt der einmaligen Kulturlandschaft von Appenzell I.Rh. dienen, so zum Beispiel Beiträge an Naturschindelfassaden, traditionelle Fassadenanstriche oder an die Erhaltung wichtiger Alpgebäude.