2221 Gymnasium 1. Aufsichtsbehörde Die Landesschulkommission behandelte als Aufsichtsbehörde über das Gymnasium an monatlichen Sitzungen Revisionen des Landesschulkommissionsbeschlusses zur Gymnasialverordnung, Ersatzwahlen in die Maturitätskommission und die Anstellung von Lehrkräften. Zudem führte sie regelmässige Schul- und Unterrichtsbesuche durch.