ten. 1 (1) sehbehinderter Schüler wurde durch das Angebot des OBV (Ostschweizerischer Blindenverband) betreut und gefördert. 3 (3) Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen wurden an die entsprechenden Fachstellen überwiesen und dort behandelt. 3 (7) Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) werden vom Universitätsspital Zürich in regelmässigen Abständen kontrolliert und beraten.