Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Trogen Die gemäss Art. 2 des Konkordats zwischen Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. über die Pastoration und Besteuerung der in Appenzell I.Rh. wohnhaften Angehörigen der evangelischen Konfession vom 2. Juni/1. Dezember 1969 erforderliche Anerkennung der evange- lisch-reformierten Einwohner des Gebiets um die Landmark durch die evangelischreformierte Kirchgemeinde Trogen steht noch aus. Die evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell ist daran, diese offene Anerkennungsfrage einer Lösung zuzuführen. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald