Weil das Inkrafttreten dieses Beschlusses die bestehenden staatsrechtlichen Rechte und Pflichten der Oberegger Pfarreiangehörigen von Berneck aufgehoben hätte, übertrug der Grosse Rat die Inkraftsetzung der Standeskommission, welche diesen Schritt erst vornehmen sollte, nachdem mit einem Konkordat zwischen dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und Appenzell I.Rh. sowie mit einem entsprechenden Vertrag zwischen den Kirchgemeinden Oberegg und Berneck die Weiterführung der bestehenden Rechtsverhältnisse, nicht auf territorialer Basis, sondern auf vertraglicher Grundlage gesichert sei.