Das Gebiet der katholischen Kirchgemeinde Oberegg wurde auf das ganze Bezirksgebiet ausgedehnt, wodurch die Anerkennung der Existenz st.gallischer Kirchgemeinden auf Innerrhoder Gebiet entfällt. Weil das Inkrafttreten dieses Beschlusses die bestehenden staatsrechtlichen Rechte und Pflichten der Oberegger Pfarreiangehörigen von Berneck aufgehoben hätte, übertrug der Grosse Rat die Inkraftsetzung der Standeskommission, welche diesen Schritt erst vornehmen sollte, nachdem mit einem Konkordat zwischen dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und Appenzell I.Rh.