2. Generelle Entwässerungsplanungen (GEP) Die Generelle Entwässerungsplanung umfasst die Phase I (Grundlagen erarbeiten), die Phase II (Projekt überprüfen) und die Massnahmenplanung. Die Anhörung der Bevölkerung und die Genehmigung der Standeskommission sind erfolgt. Das GEP gilt somit als abgeschlossen und wird als behördenverbindliches Vollzugsinstrument für den Unterhalt und die Erneuerung der Abwasseranlagen eingesetzt.