Die Landsgemeinde behandelte die nachgenannten Geschäfte und fasste folgende Beschlüsse:  Bericht gemäss Art. 21 der Kantonsverfassung über die kantonalen Amtsverwaltungen  Wahl des regierenden und stillstehenden Landammanns Landammann Carlo Schmid-Sutter wurde bei wenigen Gegenstimmen als regierender Landammann gewählt. Landammann Daniel Fässler wurde ebenfalls bei wenigen Gegenstimmen vom Stimmvolk zum stillstehenden Landammann gewählt.  Eidesleistung des Landammanns und des Landvolkes  Wahl der übrigen Mitglieder der Standeskommission