Entsprechend löste der Bezirksgerichtspräsident die 'M. AG' im Sinne von Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR auf und eröffnete mit Urteil E 148-2009 vom X. Oktober 2009 gleichentags um 8:00 Uhr den Konkurs über die Gesellschaft. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 3.2. Die Eintragung der Auflösung der 'M. AG' durch das Handelsregister erfolgte im Tagesregister-Nr. Y … (vgl. Publikation im SHAB …): Firma neu: 'M. AG in Liquidation'. Diese Auflösung kann im Sinne obiger Ausführungen nicht mehr widerrufen werden.