2.9. Beschwerde nach Art. 17 SchKG: Berufung auf das beneficium excussionis realis, wenn strittig ist, ob eine pfandgesicherte Forderung vorliegt oder nicht 1. Der Rechtsvertreter des Gläubigers A reichte beim Betreibungsamt Appenzell ein Betreibungsbegehren, datiert vom 3. Dezember 2010, gegen B ein. 2. Das Betreibungsamt Appenzell stellte am 6. Dezember 2010 den Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs aus, (…).