Gegen diesen Zahlungsbefehl sei vom damaligen Präsidenten des Verwaltungsrats, D, kein Rechtvorschlag erhoben worden. Am 7. Februar 2011 liessen die B AG und C der Gesuchstellerin durch das Betreibungsamt Appenzell den Konkurs androhen. Sowohl der erwähnte Zahlungsbefehl als auch die Konkursandrohung seien an die damalige Adresse der Gesellschaft - (…) - welche die Privatadresse [des Ehepaars D und C] sei, gegangen. Eine Information bzw. Einladung zur Erteilung von Instruktionen an E sei bewusst unterlassen worden. (…)