(Kantonsgericht, Urteil K 1-2011 vom 17. Mai 2011; Rechtsmittelverfahren beim Bundesgericht hängig) 2.8. Wiederherstellung der Frist nach Art. 33 Abs. 4 SchKG: Verschulden des Alleinaktionärs bei Versäumnis, die AG so zu organisieren, dass er die an den Sitz der AG zugestellte Betreibungsurkunde rechtzeitig zur Kenntnis nehmen und darauf zeitgerecht reagieren kann.