8. Der Rechtsvertreter von G. B. und H. B. (folgend: Berufungsbeklagte) beantragte in der Berufungsantwort vom 22. Februar 2011 die kostenfällige Abweisung der Berufung. (…) III.3.a Die Berufungskläger machen geltend, dass entgegen der Auffassung der Vorinstanz davon auszugehen sei, die Verwandten des vorverstorbenen Ehemannes hätten die Rechtsstellung von Nacherben auf den Überrest. (…)