b. Die Widerklage wird gutgeheissen, und es wird festgestellt, dass G. B. und H. B. die einzigen Erben der am 19. November 2005 in São Paolo, Brasilien, verstorbenen B. A., geb. B., sind. 50 […]." 7. Gegen dieses Urteil reichte der Rechtsvertreter [der Nachkommen der Geschwister von A. A. (folgend: Berufungskläger) am 14. Januar 2011 die Berufungsschrift beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh. ein (…).