4. Nach dem Tod von A. A. am 10. Juni 2003 errichtete B. A.-B. am 5. Januar 2005 in Paris eine letztwillige Verfügung sowie eine dazugehörige Codicille, am 2. Februar 2005 ebenfalls in Paris eine letztwillige Verfügung und am 20. April 2005 in São Paolo eine weitere letztwillige Verfügung. In diesen Verfügungen setzte sie ihre Nichte G. B. und ihren Neffen H. B. als ihre universellen Rechtsnachfolger ein. Ebenfalls im Jahr 2005 schenkte B. A.-B. Ihrer Nichte und ihrem Neffen am 1. Februar 2005 Liegenschaften in Paris und am 28. Oktober 2005 Liegenschaften in São Paolo.