Das Original dieses Ehevertrages ist in die Erbschaftslade beim Erbschaftssekretariat Appenzell i.L. einzulegen. Den Parteien sowie dem gemäss Erbvertrag vom 11. Nov. 1992 eingesetzten Willensvollstrecker lic.jur. X, […], ist eine beglaubigte Fotokopie dieses Ehevertrages zuzustellen. [...]"