2. Am 11. November 1992 liessen die Ehegatten A.-B. an ihrem damaligen Wohnsitz Appenzell durch den Landschreiber Wilhelm Rechsteiner folgenden Erbvertrag beurkunden: "I. Die Ehegatten A. A. und B. A.-B. setzen sich gegenseitig als Alleinerben ihres ganzen Nachlasses ein. II. Wir vereinbaren: 1. Durch diesen Erbvertrag werden sämtliche allenfalls vor dem heutigen Tag errichteten und dieser Vereinbarung widersprechenden letztwilligen Verfügungen beider Vertragsparteien widerrufen. 2. Jeder Ehegatte setzt für den Fall, dass er den anderen überleben sollte oder bei gleichzeitigem Ableben, als Erben ein: