8. Zusammenfassend wird festgehalten, dass keine rechtlich relevante Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken APPENZELLER und Appenberger besteht. Der markante Sinngehalt der Marke APPENZELLER wird auch von Konsumenten, welche ihre Einkäufe in Grossverteilern tätigen, wahrgenommen. Auch ist sich der Konsument des klägerischen Käses nicht gewohnt, dass dieser anders bezeichnet ist als mit dem ganzen Wort "Appenzeller", und als ein spezielles Käseprodukt Suchender wird er sich besonders auf diese Wort bzw. auf die klägerische Marke achten.