Für den Schweizer Markt wird es an der Klägerin liegen, einen solchen Bergkäse möglichst an ihre bekannte Marke APPENZELLER, welche erhöhte Kennzeichnungskraft geniesst, zu binden, allenfalls in gleicher Art wie sie ihre einzelnen Qualitäten bis anhin mit den Zusätzen "classic", "surchoix", "extra", "bio" voneinander abgegrenzt hat. Mit ihrem Markenspiel, aus welchem ihre beiden eingetragenen CH-Marken ALPENZELLER und ZELLER entstanden sind, verzichtet sie selbst auf den von ihr behaupteten kennzeichnungsstarken Bestandteil "Appen" ihrer Marke APPENZELLER.